Die Zahlen sprechen für sich: 4,5 Millionen Ermittlungsverfahren haben die Staatsanwaltschaften 2013 abgeschlossen und die Gerichte sprachen 755.935 Verurteilungen in Strafverfahren aus. Auch Sie als Unternehmer und Ihre Mitarbeiter sind da einer Vielzahl von strafrechtlichen Risiken ausgesetzt. Oft genügt der bloße Verdacht einer Straftat, damit die Staatsanwaltschaft ermittelnd tätig wird. Sie können sich das für Ihr Unternehmen nicht vorstellen? Hier einige Beispiele aus dem Praxisalltag: Bei Dachdeckerarbeiten stürzt ein nicht gesicherter Dachdeckergehilfe ab und zieht sich dabei schwere Verletzungen zu. Die zuständige Berufsgenossenschaft leitet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Inhaber des Betriebs ein, da ihm der Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Strafverfahren wegen Körperverletzung ein. Ein Bäckermeister trennt sich im Streit von einem Gesellen. Dieser erstattet mit dem Vorwurf Anzeige, dass in der Bäckerei regelmäßig gegen das Nachtbackverbot verstoßen worden sei. Gegen den Bäckermeister wird ein Verfahren wegen eines Vergehens gegen das Gesetz über die Arbeitszeit in Bäckereien eingeleitet.
Untersuchungshaft Allein in Deutschland kommen pro Jahr rund 24.000 Personen in Untersuchungshaft, ein großer Teil davon aufgrund eines Vergehens bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Eine Gefahr, die auch im Ausland droht. Dort jedoch meist mit deutlich schwerwiegenderen Konsequenzen. Oft wird auf Antrag die Hinterlegung einer Strafkaution ermöglicht. Eine solche erhalten Sie als zinsloses Darlehen als eine der Leistungen Ihrer Rechtsschutzversicherung innerhalb der gebotenen Grenzen. Bedenken Sie bitte, dass die Haftbedingungen im Ausland teilweise deutlich unter den deutschen liegt. Bei Auslandstätigkeit sollte daher nicht auf einen umfangreichen Straf-Rechtsschutz verzichtet werden.
Der Geschäftsführer einer GmbH verkauft ein Grundstück der Gesellschaft unter dem eigentlichen Wert an eine befreundete Firma, mit der man seit Jahren Geschäftsbeziehungen unterhält. Gegen ihn wird wegen des Vorwurfs der Hinterziehung von Kapitalertragsteuer ermittelt. Körperverletzung, Untreue, Lohnwucher, Steuerhinterziehung, Umweltverschmutzung, Gläubigerbegünstigung, Betrug... an möglichen Straftaten, die einem vorgeworfen werden können, mangelt es wahrlich nicht. Verstoßen Ihre Mitarbeiter auch ohne Ihren Auftrag gegen Gesetze, stehen Sie als Führungskraft meist mit in der Verantwortung. Was sind die Folgen? Negative Presse, psychischer Druck sowie gegebenenfalls Umsatzausfall durch eine Betriebsstilllegung. Zudem entstehen hohe Kosten für eine professionelle Strafverteidigung, zumal die Verteidigung durch einen spezialisierten Strafverteidiger in diesen oft komplexen Fällen unerlässlich ist. Sichern Sie sich und Ihre Mitarbeiter gegen dieses finanzielle Risiko ab. Gerne beraten wir Sie zum Zusammenspiel von Spezial-Straf-Rechtsschutz, AGG-Haftpflicht und anderen Versicherungssparten, die hier zum Tragen kommen können. Wir sind immer gerne für Sie da!