Einige Ihrer Mitarbeiter werden hin und wieder auf Dienstreise geschickt? Dann sollten Sie unbedingt weiterlesen, denn eine Dienstreise birgt finanzielle Risiken, die Sie möglicherweise noch nicht berücksichtigt haben.
Die Globalisierung schreitet immer weiter voran – und mit ihr nehmen natürlich auch die In- und Auslandsreisen zu. Auch die Vernetzung zwischen deutschen und ausländischen Firmen führt zu vermehrten Reisen. Sicher, coronabedingt mussten vor allem in der letzten Zeit auch Dienstreisen vertagt werden. Video- und Telefonkonferenzen stellen hier eine gute Alternative dar, zumindest kurz- oder mittelfristig. Längerfristig können Unternehmer jedoch nicht auf den direkten Austausch vor Ort verzichten.
Sie als Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht für Ihre Mitarbeiter. Kommt nun also einer Ihrer Mitarbeiter auf einer Geschäftsreise zu Schaden, so haben Sie sich hierfür zu verantworten. Und das kann schnell teuer werden, denn es sind nicht alle Verletzungs- oder Krankheitsrisiken durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt. Eine Reise, beispielsweise in die USA, kann so schnell zum finanziellen Fiasko werden. Die gesetzliche Krankenversicherung Ihres Angestellten kommt nicht für eine ärztliche Behandlung in den USA auf.
Die Berufsgenossenschaft schützt nur dann, wenn ein Unfall im Rahmen einer unmittelbar beruflich bedingten Tätigkeit passiert. Lücken bestehen also unter anderem, wenn der Mitarbeiter privat unterwegs ist, z. B. nach Feierabend. Muss Ihr Mitarbeiter also im Worst Case in einem amerikanischen Krankenhaus behandelt werden, haben Sie die kompletten Kosten zu tragen. Zum Glück lassen sich jedoch derartige Risiken absichern. Ihre Versicherung übernimmt die Kosten für die medizinische und zahnmedizinische Behandlung im Ausland. Falls ein Rücktransport ins Heimatland notwendig ist, ist auch dieser finanziell abgedeckt. Zudem sind Such-, Bergungs- und Rettungsmaßnahmen sowie Überführungskosten versichert. Vermeiden Sie unnötige Kostenfallen und sichern Sie die Geschäftsreisen Ihres Unternehmens mit einer Dienstreiseversicherung ab.
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