Betreiben Sie auch ein Gewerbe neben Ihrem eigentlichen Beruf? Haben Sie einen Büro- oder Buchhaltungsservice, handeln ein wenig mit Gebrauchtwagen oder gehen regelmäßig als Händler auf Flohmärkte? Oder verdienen Sie sich als Musiker ein paar Euro nebenbei? Wie auch immer ein Nebengewerbe geartet sein mag, es bleibt eine selbstständige Tätigkeit – und die ist im privaten Versicherungsschutz grundsätzlich nicht abgedeckt. Beschädigen Sie beispielsweise bei einem Kunden etwas, tritt Ihre Privathaftpflicht hierfür nicht ein. Ebenso wird bei einem Einbruch entwendete Handelsware nicht von Ihrer Hausratversicherung erstattet. Damit es im Schadenfall nicht zu einem bösen Erwachen kommt, sollte frühzeitig geprüft werden, ob ggf. eine gesonderte Absicherung nötig ist – denn es gibt in gewissen Grenzen Ausnahmen vom generellen Ausschluss der privaten Verträge. Wir klären gerne für Sie, ob in Ihrem konkreten Fall Handlungsbedarf besteht. Gerne informieren wir Sie über Haftungsszenarien und zeigen Möglichkeiten der Absicherung auf. Auch spezielle Probleme – wie z. B. Schäden auf Transportwegen – können wir absichern helfen. Und hätten Sie gedacht, dass Sie wie ein Hersteller für ein Produkt Verantwortung tragen müssen, das Sie z. B. aus China importieren? Unsere Zeit hält sehr interessante Möglichkeiten bereit, ein lukratives Nebengewerbe aufzubauen. Doch wo Licht ist, gibt es auch Schattenseiten: Sprechen Sie uns bitte auf dieses Thema an, wenn Sie betroffen sind. Nehmen Sie dieses Risiko nicht auf die leichte Schulter!