Im Bundestag wurde ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der regeln soll, dass die Kinder pflegebedürftiger Eltern nur noch dann für deren Pflegekosten zuzahlen sollen, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Das löst aber nur das direkte Problem der Kinder. Offen bleiben 1.500 Euro und mehr, die Monat für Monat zusätzlich zur Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung für einen Heimplatz zugezahlt werden müssen. Natürlich kommen die Kommunen dafür auf – nachdem alles Vermögen des Pflegepatienten verwertet wurde. Elternhaus, angespartes Vermögen, Wertgegenstände... alles weg. Oder man sorgt rechtzeitig privat vor, damit nicht das gesamte Lebenswerk durch den Wolf gedreht wird und man auch noch etwas hinterlassen kann.