Nach langen, zähen Verhandlungen hat die Bundesregierung im Juli dieses Jahres das Gesetz zur Grundrente verabschiedet. Da wurde im Vorfeld mit harten Bandagen gekämpft und sogar das Fortbestehen der großen Koalition davon abhängig gemacht. Als man sich dann auf den Kompromiss verständigt hatte, wirkten alle Beteiligten sehr zufrieden und es schwang unausgesprochen im Raum, hier etwas Großes auf den Weg gebracht zu haben.
Weil das Leben im Ruhestand nicht umsonst ist
Die Altersrentner im Land wissen es bereits: Zwischen letztem Nettoeinkommen und erstem Rentenbezug besteht eine für viele überraschend hohe Kluft – auch wenn man jahrzehntelang eingezahlt hat. Aus einem Bruttogehalt von 3000 Euro werden auch mit mehr als 40 Beitragsjahren im Alter keine 1200 Euro. Und das ist nur die Bruttorente, von der noch Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung abgehen. Netto bleiben da keine 1000 Euro mehr. Und nicht wenige Menschen in Deutschland, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet und Kinder großzogen haben, sind weit von diesen 1000 Euro im Monat entfernt. Eine Realität, die von weiten Teilen der Bevölkerung als sozial unfair angesehen wird. Aber nun kommt ja die Grundrente und es wird alles gut – oder?
Und die Grundrente richtet nun alles?
Die Medien berichteten zumeist recht knapp über den Beschluss der Grundrente. Sie soll für Rentner mit nicht mehr als 1250 Euro (Alleinstehende) respektive 1950 Euro (Paare) gelten. Da kann man schnell den Eindruck gewinnen, dass diese Zahlen die Höhe der beschlossenen Grundrente darstellen würden. Liegt man darunter, wird eben etwas „aufgegossen“ und der finanzielle Spielraum künftig höher. Aber nichts könnte weniger richtig sein. Die Grundrente, von der bis zu 1,5 Millionen Rentner profitieren sollen, fällt von Fall zu Fall extrem unterschiedlich aus. Und: Eine Garantie, keine Grundsicherung mehr beantragen zu müssen, ist sie keinesfalls; bei bestimmten Konstellationen ist dies aber möglich. Die Grundrente stellt lediglich eine kleine Verbesserung dar. Den gewohnten Lebensstandard sichert sie aber nicht. Hier sind Sie weiterhin ganz stark in der Eigenverantwortung. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Lösungen zu finden, die zu Ihnen passen.
Bestehendes Vermögen, wie Sparguthaben oder eine Immobilie, wird bei der Prüfung nicht mitberücksichtigt. Wird das oben genannte Monatseinkommen überschritten, besteht Anspruch auf anteilige Grundrente. Die Grenzen indes stehen noch nicht fest.
Werden die Voraussetzungen erfüllt, dann