Gefahren lauern überall – sowohl im Privaten wie auch im Berufsleben. Als Beamtenanwärter stehen Sie in einem besonderen Dienstverhältnis und müssen deshalb auch bei der Wahl des eigenen Versicherungsschutzes auf einige Besonderheiten achten. Besonderes Augenmerk sollten Sie deshalb auf diese drei Bereiche legen:
Krankenversicherung
Sie haben die Wahl, ob Sie sich selbst privat versichern wollen oder weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten. Meistens fällt die Entscheidung zugunsten der „Privaten“, da durch die Beihilfeansprüche Ihr Dienstherr im Krankheitsfall bis zu 50 Prozent der Kosten übernimmt. Innerhalb der GKV gibt es einen solchen Beihilfeanspruch nicht.
Dienstunfähigkeitsversicherung
Als (späterer) Beamter können Sie zwar dienstunfähig werden, aber grundsätzlich noch berufsfähig sein. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne expliziten Einschluss einer Dienstunfähigkeitsabsicherung bietet Ihnen daher keinen optimalen Schutz. Bereits während Ihrer Anwärterzeit macht eine vollwertige Absicherung Sinn. Denn einerseits werden mit steigendem Alter die Prämien teurer und andererseits ist in jungen Jahren der Gesundheitszustand oft besser – und somit der Versicherungsschutz leichter zu bekommen.
Diensthaftpflicht
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern haften Beamte für Schäden, die sie in Ausübung ihres Dienstes verursachen – und zwar persönlich und in unbegrenzter Höhe! Deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung mit integrierter Diensthaftpflichtversicherung zum Schutz vor dienstrechtlichen Haftungs- und Kostenrisiken für Sie die wichtigste Versicherung überhaupt.
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