Wenn Sie als Unternehmen den Zahlungen Ihrer Kunden oder Auftraggeber hinterherrennen müssen, ist das einerseits unangenehm und zeitraubend. Andererseits aber kann das auch ganz schnell die Existenz Ihres Betriebs in Gefahr bringen. Schlechte Zahlungsmoral bedeutet für Sie in der Regel ein Loch in der Kasse und infolgedessen mehr Arbeitsaufwand und mehr Kosten – von Ihren Nerven ganz zu schweigen.
Haben Sie schon darüber nachgedacht, diese zusätzlichen Tätigkeiten auszulagern und an spezialisierte Fachleute zu übergeben, sodass Sie sich wieder voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können? Im Rahmen einer Gewerbe-Rechtsschutzversicherung bieten viele Versicherungsgesellschaften die Übernahme des Forderungsmanagements an und kümmern sich dann um die Eintreibung Ihrer offenen Rechnungen. Der wichtigste Faktor für die Übernahme dieser Tätigkeiten durch den Rechtsschutzversicherer beziehungsweise durch einen von diesem eingesetzten Dienstleister ist, dass es sich grundsätzlich um unstrittige Forderungen handeln muss. In diesem Bereich kümmert sich dann der Versicherer beispielsweise um das außergerichtliche Mahnen der säumigen Schuldner. Wenn auch dies erfolglos verläuft, wird das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zum Vollstreckungsverfahren vorangetrieben. Manche Versicherer bieten auch an, bereits im Vorfeld einer Geschäftsbeziehung Auskünfte zur Bonität und zur Zahlungsmoral Ihrer potenziellen Kunden einzuholen. Somit lassen sich mitunter etwaige nervenaufreibende Kundenbeziehungen schon im Vorfeld erkennen und gegebenenfalls vermeiden.
Für strittige Forderungen kann ein Vertragsrechtsschutz als Zusatzbaustein die rettende Lösung sein. Diesen bieten einige Versicherer inzwischen in vielen Branchen wieder an. Gerne prüfen wir bei Interesse, ob dieser sinnvolle Schutz auch für Sie möglich ist.