Die steuerliche Förderhöchstgrenze der Basis-Rente steigt 2021 auf 25 787 Euro für Alleinstehende. Bei Verheirateten wird der Maximalbetrag weiterhin verdoppelt. Davon sind 92 Prozent im Jahr 2021 ansetzbar. Somit können rund 23 724 Euro steuerlich angesetzt werden (Verheiratete 47 448 Euro bei Beiträgen von 51 574 Euro).
Der absetzbare Anteil der Basisrenten-Beiträge steigt Jahr für Jahr. Im Jahr 2025 wird der dann geltende Höchstbetrag zu 100 Prozent anerkannt.