Spätestens ab Juli 2020 müssen auch bei Lkw ab 3,5 Tonnen bei winterlicher Wetterlage neben den Antriebsachsen auch die Lenkachsen mit Winterreifen ausgestattet werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Ordnet der Halter des Fahrzeugs das Fahren mit unzulässiger Bereifung an oder lässt dies wissentlich zu, wird eine Strafe in Höhe von 75 Euro fällig.